Unter Gefährdung des Kindeswohls verstehen wir „eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche
Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt“ (BGH FamRz 1956).
Wenn dieser Eindruck entsteht, sind auch Lehrerinnen und Lehrer sowie weiteres schulisches Personal in der Pflicht, Verfahrensschritte zur Klärung einer Kindeswohlgefährdung zu berücksichtigen. Dazu gehören die Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und Eltern sowie das Hinwirken auf geeignete Hilfen.
Bei der Klärung Ihrer Fragen zum Thema Kinderschutz haben Sie einen Anspruch auf Beratung durch die Kinderschutzfachkräfte an Ihrer Schulen, die Kinderschutzmoderator:in des ReBBZ oder die Kinderschutzfachkraft im ASD.
Die Kinderschutzmoderatorin des ReBBZ ist auch zuständig für die Vernetzung und Weiterbildung der schulischen Kinderschutzfachkräfte sowie Ansprechpartnerin bei Fragen zu Schutzkonzepten an Schulen.
Weiterführende Infos zum Thema Schutzkonzept finden Sie auch hier:
https://www.hamburg.de/kein-raum-fuer-missbrauch/